Update zu Gebühren für den Kirchenaustritt
Ich hatte vor einiger Zeit darüber berichtet, dass man in München 31 Euro Gebühren für den Kirchenaustritt hinlegen muss und zugleich meine Leser gefragt, ob dies überall der Fall sei. Ein Leser wies mich auf eine Tabelle unter www.kirchenaustritt.de hin, aus der vor allem eines hervorgeht: der deutsche Föderalismus stinkt. Während man in Berlin, Brandenburg und Thüringen nichts zahlt, langen die anderen Bundesländer den Austrittswilligen im Schnitt mit Gebühren in Höhe von 10-30 Euro in die Tasche. Spitzenreiter sind Nordrhein-Westfalen mit 30 Euro sowie Bayern und Hamburg mit 31 Euro. Diese werden aber noch überragt vom Spezialfall Baden-Württemberg, wo die Gebühren je nach Gemeinde unterschiedlich sind und bis zu 50 Euro betragen können. Weiterhin muss der Kirchenaustritt in Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen beim Amtsgericht erklärt werden, in den übrigen Bundesländern ist das Standesamt zuständig. Auf der Infoseite über die Gebühren in Nordrhein-Westfalen ist außerdem folgender Text zu finden:
CDU-FDP-Regierung führt Kirchenaustrittsgebühren ein!
Am 21.03.06 hat das Kabinett in Düsseldorf beschlossen eine Kirchenaustrittsgebühr in Höhe von 30 Euro einzuführen. Eines der Motive dürfte dabei sein, den Mitgliederschwund der christlichen Kirchen zu stoppen. Der IBKA sieht darin eine unzulässige Einschränkung der durch Artikel 4 des Grundgesetzes garantierten Weltanschauungsfreiheit. Nach dem Vereinsrecht stellen Austrittsgebühren eines Vereins eine sogenannte ‘unzulässige Erschwerung des Austritts’ dar und dürfen aus diesem Grunde nicht erhoben werden. “Für Schüler, Studenten, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Bezieher niedriger Einkommen stellen diese 30 Euro oft eine soziale Härte dar, so dass die Verwirklichung des Austrittswunsches dadurch be- oder gar verhindert wird”, so Rudolf Ladwig, 1. Vorsitzender des IBKA.
Der Düsseldorfer Landtag hat das Gesetz am 31.05.06 gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. Dieses Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft.
Hatte ich es mir doch gedacht. Das ist ungefähr so, als würde man für die Kündigung eines Abos oder anderweitigen Vertrags Gebühren zahlen müssen. Während in solchen Fällen jedes Gericht die Gebühren für unrechtmäßig erklären würde, wurde mit der Einführung der Gebühr Unrecht, das gar die grundgesetzliche Glaubensfreiheit untergräbt, in Gesetzesform gegossen.
Einmal mehr gilt: Man kann gar nicht so viel fressen wie man kotzen möchte.


am 6. Februar 2007 um 01:22:00 Uhr.
[...] des GB-Treffens in Heiligendamm. Ein altbackener Verein, dem die Mitglieder in Scharen davonlaufen, sofern diese sich die Austrittsgebühr noch leisten können, kämpft um seine Rolle, seine Macht und seine Pfründe in einer globalisierten Welt. Dazu [...]
am 21. April 2007 um 15:02:55 Uhr.
[...] sichert sich der Vatikan seine Macht und seine nur allzu weltlichen Pfründe. Inwiefern die Einführung von Gebühren für den Kirchenaustritt auch auf einem solchen fruchtbaren Misthaufen aus Verbindungen zwischen Vatikan und hiesigen [...]
am 6. Mai 2007 um 02:16:50 Uhr.
[...] dort sichert sich der Vatikan seine Macht und seine nur allzu weltlichen Pfründe. Inwiefern die Einführung von Gebühren für den Kirchenaustritt auch auf einem solchen fruchtbaren Misthaufen aus Verbindungen zwischen Vatikan und hiesigen [...]