Brigitte Zypries und das P-Konto
Immer wieder liest man in den Nachrichten von Forderungen der Politik nach einem Girokonto für Jedermann. Hintergrund dieser Forderungen ist jener, dass Geldhäuser vielen Menschen ein Giro-Konto verweigern, wenn diese einen Schufa-Eintrag haben, eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben oder sich in einer Privat-Insolvenz befinden. Vor allem scheuen die Banken den Aufwand durch mögliche Kontopfändungen, die häufig von Gläubigern, deren Anwälten und Inkasso- Unternehmen betrieben werden. Dafür darf die Bank nämlich keinerlei Gebühren erheben, weil sie nur einer gesetzlichen Verpflichtung folgt. Der Sinn solcher Kontopfändungen ist umstritten, denn in der Regel verfügen die Kontoinhaber eh nicht über ein Einkommen oberhalb des vor Pfändungen geschützten Existenzminimums. Auf diesem Wege werden also vorrangig zusätzliche Gebühren generiert, auf die Anwälte und Inkassounternehmen so scharf sind, um Forderungen anschwellen zu lassen, damit der Abschlag beim Weiterverkauf nach vergeblicher Eintreibung nicht so groß ist. Weiterhin greift der Effekt der Schikane, da die Betroffenen dann üblicherweise erst einmal über keinen Zugriff mehr auf das ihnen zustehende und eigentlich geschützte Guthaben verfügen. Ebenso werden Überweisungen und häufig auch Lastschriften nicht ausgeführt, was durch Mahnungen, Mahnkosten oder gar Leistungssperren (z.B. Strom oder Telefon) zusätzliche Probleme verursacht
Dann ist ein so genannter Freigabeantrag gem. § 850 k ZPO notwendig. Dieser Antrag - auch Kontoschutz oder Antrag auf Aufhebung der Pfändung genannt - führt dazu, dass der unpfändbare Teil des Guthabens vom Gericht freigegeben und die Pfändung aufgehoben wird. Dieser Antrag kann und sollte auch auf künftige Gehaltszahlungen / Einkommen ausgedehnt werden.Unterlässt der Schuldner es jedoch, einen solchen Freigabeantrag innerhalb von 14 Tagen zu stellen, wandert das gesamte Guthaben zum pfändenden Gläubiger. Daher ist in solchen Fällen sofortiges Handeln notwendig.
Nur bei Sozialleistungen schaut es anders aus: diese müssen von der Bank innerhalb von 7 Tagen nach Zahlungseingang in voller Höhe ausgezahlt werden, sofern belegbar ist, dass es sich um Sozialleistungen handelt (z.B. Bewilligungsbescheid). Stellt sich die Bank dann immer noch quer, kann ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts gestellt werden. Mehr Informationen über das Prozedere und Musterbriefe finden Sie hier.
Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) will es nun Gläubigern erschweren Kontopfändungen zu betreiben und als Druckmittel einzusetzen, wie es häufig von Inkassounternehmen gemacht wird, um Schuldner selbst dann noch zu Zahlungen zu erpressen, wenn sie lediglich Sozialleistungen oder ein Einkommen im Rahmen des pfändungsfreien Existenzminimums beziehen. Die Kreditinstitute sollen in Zukunft automatisch den gesetzlich festgelegten pfändungsfreien Grundbetrag von 985,15 Euro berücksichtigen, so dass die Kontoinhaber auch bei einer Kontopfändung über diese Summe frei verfügen können. Angesichts von 350.000 bis 370.000 Kontopfändungen monatlich sicherlich eine entlastende Maßnahme für die Betroffenen. Man wird wahrscheinlich schon bald die Lobbys der (Inkasso-) Anwälte und der Inkasso- Unternehmen aufheulen hören, dass Justizministerin Zypries ihnen eine so tolle Geld-Druckmaschine und Erpressungsoption wegnehmen will.
Jedoch enthält der Vorschlag von Brigitte Zypries auch Stoff für Kritik. Da wäre beispielsweise der Punkt, dass die Kontoinhaber ihr Konto erst vorsorglich in ein so genanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln lassen müssen. Dies dürfte dazu führen, dass zeitgleich mit so einem Antrag möglicherweise existierende Dispositions- und Überziehungskredite von den Banken umgehend gekündigt werden. Ich denke hingegen, dass ebenso wie das Existenzminimum jedem jederzeit zusteht, jedes Konto automatisch diesen Pfändungsschutz erhalten sollte. Die Differenzierung in P-Konten und “normale” Konten dürfte meines Erachtens zu einer Diskriminierung der Betroffenen führen, vielleicht werden gar in verschiedenen Kreditinstituten eigene Kontonummer-Bereiche für solche P-Konten eingeführt, so dass Dritte erkennen können, ob es sich um ein solches P-Konto handelt oder nicht. Die Hamburger Sparkasse tat dies bereits bei den Guthabenkonten von Arbeitslosen:
Der Kontobesitzer Volker E. erstattete gestern bei der Hamburger Staatsanwaltschaft Anzeige wegen der geführten Codierung “1199″ der Hamburger Sparkassen. Wie bereits berichtet, verteilt die Hamburger Sparkasse seit 1996 mit Wissen und Billigung der zuständigen Datenschutzbehörden in Hamburg spezielle Guthabenkonten mit den ersten 4 Anfangsziffern “1199″ an Hartz IV Empfänger, Überschuldete oder an Kunden mit Schufa-Eintrag ohne deren Wissen, aber für Insider deutlich erkennbar.
Weiterhin sollte die Information, ob es sich um ein Pfändungsschutzkonto handelt oder nicht, von der Übermittlung an Auskunfteien wie Schufa, Creditreform & Co. ausgeschlossen werden. Der Umfang der Datensammlung solcher privatisierter Stasi-Unternehmen ist bereits heute mehr als bedenklich, nicht nur bezüglich des Datenschutzes, sondern auch wegen falscher Einträge und ähnlichen Dingen.
Wie auch Roland Bunzenthal in seinem Kommentar zu den Vorschlägen von Brigitte Zypries ausführt, läßt sie hinsichtlich eines gesetzlich verankerten Rechtsanspruchs auf ein “Girokonto für jedermann” weiter auf sich warten und baut auf eine wertlose Selbstverpflichtung der Kreditinstitute, die schon all die Jahre zuvor - bereits seit 11 Jahren verläßt man sich auf solche leeren Versprechungen - nicht funktioniert hat. Dabei sollte man doch spätestens seit dem Einschreiten der deutschen Auto-Manager gegen den europäischen Klimaschutz wissen, dass Selbstverpflichtungen nicht dazu da sind, erfüllt zu werden, sondern nur eine gesetzliche Verpflichtung verhindern sollen. Bei der Ausbildungsplatzabgabe ist es auch schon seit Jahren das gleiche Trauerspiel mit leeren und gebrochenen Versprechungen der Wirtschaft.
Der Grund für die Ignoranz bei den Geldhäusern liegt auf der Hand: Im Schnitt verursacht ein fehlendes Girokonto für die Betroffenen Mehrkosten von 40-80 Euro im Monat. So verlangt beispielsweise die Postbank für eine einzige Bar-Überweisung Gebühren in Höhe von 7,00 Euro - mehr als die meisten Banken heute für die Kontoführung im gesamten Monat inklusive EC- und Kreditkarte verlangen. Andere Banken bewegen sich bei vergleichbaren Gebühren. Ab 1.200 Euro monatlichem Geldeingang führen sie hingegen die Konten weitgehend kostenlos. Es ist daher ein besonders starkes Stück, gerade von den Schwächsten die höchsten Gebühren zu verlangen. So sieht auch Bunzenthal in dem Vorstoß von Zypries eine gewisse Halbherzigkeit:
Frau Zypries! Das Problem ist seit elf Jahren ungelöst! Worauf warten Sie noch? Die jetzt präsentierte Pfändungsfreigrenze ist der zweite Schritt nach dem nicht erfolgten ersten. Zunächst muss man erstmal ein Konto haben, bevor es vor Pfändungen geschützt werden kann.
Meine Vermutung:
Entweder waren da mal wieder ein paar Lobbyisten der Finanzwirtschaft erfolgreich am Werk oder aber man hat diese gleich wieder im Ministerium selbst die Gesetzesvorschläge schreiben lassen, die für die Banken am wenigsten Belastungen verursachen und die Gebühreneinnahmen sichern.

