Marions Kochbuch, Folkert Knieper und die flexible Auslegung des Urheberrechts

Marions Kochbuch geistert seit Monaten durch die Blogosphäre, allerdings nicht besonders positiv. Marions-Kochbuch.de, ein Projekt von Marion und Folkert Knieper, macht sich nämlich seit Monaten einen Namen als Serienabmahner. Diverse Forenbetreiber und Blogger, die dummerweise schöpferisch nahezu wertlose Fotos von der Website Marions Kochbuch in Blogbeiträge eingebunden hatten, sahen sich Abmahnungen und überhöhten Forderungen nach Lizenzgebühren von Folkert Knieper ausgesetzt, welcher den Kram, den seine Marion kocht, dürftig arrangiert ablichtet. Im Schnitt werden Lizenz- und Anwaltskosten von jeweils über 500 Euro fällig, also im Durchschnitt um die 1.000 Euro je Fall. Dabei ist Folkert Knieper nicht einmal gelernter Fotograf, sondern – bestenfalls ambitionierter – Hobby-Fotograf, was sich eigentlich auch in den Lizenzkosten niederschlagen sollte. Denn seine Bilder mögen zwar technisch brauchbar und teils ein wenig gephotoshopt zu sein, eine besondere Schöpfungshöhe wie bei anspruchsvoller Food-Fotografie vermag ich darin jedoch nicht erkennen.

Die Kniepers nehmen es selbst aber wohl nicht so genau mit dem Urheberrecht. Denn sie betrieben über Jahre hinweg ein – offenbar zeitweise auch kostenpflichtiges – Forum zum Austausch von Rezepten, das irgendwann verschwand und dann gab es auf einmal Marions Kochbuch – mitunter mit den Rezepten aus dem Forum:

Während die Kniepers beim Bildmaterial hohen Respekt vor der schöpferischen Eigenleistung fordern, nehmen sie es damit bei ihrer Rezeptdatenbank selbst nicht so genau: Als das Projekt noch unkommerziell war, ließ Marion für einen Unkostenbeitrag von drei Euro pro Monat Nutzer in ihrem Forum Kochrezepte austauschen. Im September 2004 schloss sie das Forum plötzlich. Viele dort vorhandene Nutzerrezepte übernahm sie leicht verändert in das Web-Kochbuch. Eine Userin, die damals eifrige Rezepttauscherin war, erklärte gegenüber c’t, dass sie niemals um das Einverständnis für die Übernahme ihrer Kochanleitungen in Marions-Kochbuch.de gebeten worden sei.
(…)
Gegenüber c’t widerspricht Folkert Knieper der Darstellung nicht, wohl aber dem Vorwurf des Rezepteklaus: „Die Rezepte in Marions Kochbuch sind ohne Ausnahme alle von Marion selbst gekocht worden und die Gerichte wurden anschließend von Folkert fotografiert. Alle Rezepte wurden von Marion mit eigenen Worten beschrieben. Unserer Auffassung nach ist das Know-how, wie ein Rezept zubereitet wird, urheberrechtlich nicht geschützt.“

Natürlich ist ein Rezept nicht geschützt, sonst müßte man wahrscheinlich noch für das Kochen von Sauerbraten oder Pasta Lizenzgebühren an Marions Kochbuch abdrücken. Ich bezweifle nicht, dass Marion Knieper alle Rezepte nachgekocht hat. Aber diese dürften ja wohl in hoher Zahl von den Benutzern aus dem von ihr damals betriebenen Forum stammen. Das Kochen nach “geklauten” Rezepten dann praktisch nachzuerzählen, vielleicht bei den Zutaten die Mengen oder den Ablauf leicht zu modifizieren, sollte keine besondere Leistung sein – das machen tagtäglich zahlreiche Hausfrauen weltweit. Nur läßt sich das keine Hausfrau so juristisch penetrant und hochpreisig vergolden wie die Kniepers mit Marions Kochbuch.

Diese “flexible” Auslegung des Urheberrechts der Kniepers zum eigenen Vorteil ist schon eine Frechheit. Doch so langsam bekommen die kochenden Abmahner Gegenwind:

Rechtsanwalt Sascha Kremer aus Mönchengladbach vertritt einige Abgemahnte. Er hält es zwar für legitim, dass Knieper sich zur Wehr setzt, stellt aber die Wahl der Mittel in Frage: „Rechtsmissbräuchlich ist es, wenn Ziel der Abmahnungen nicht die Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen ist, sondern die Durchsetzung überhöhter Lizenzgebühren, die sich im Markt nicht ansatzweise realisieren ließen.“ Hinzu komme, „dass bei derartigen inhaltsgleichen ‚Serienbriefen’ ähnlich wie einer Abmahnung durch die Wettbewerbszentralen für das anwaltliche Tätigwerden allenfalls eine geringe Pauschale angemessen ist, jedoch keinesfalls die volle Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Solche Anwaltskosten sind hier schlicht nicht erforderlich.“

Es könnte also durchaus sein, dass die urheberrechtlich bedingte Moneten-Springflut bei den Kniepers und deren Anwälten bald ein Ende nimmt. Dann darf Folkert Knieper vielleicht demnächst Taxi fahren statt abmahnen lassen. Ich würde es ihm von ganzem Herzen wünschen.

4 Kommentare zu “Marions Kochbuch, Folkert Knieper und die flexible Auslegung des Urheberrechts”

  1. Koh-Phangan.de abgemahnt! » Abgekocht (c’t 14/2007)

    [...] perspektive2010.org [...]

  2. Perspektive 2010 » Blog Archive » Solidarität gegen die Feinde der Meinungsfreiheit

    [...] des Dialogs herrscht, während Abmahner ungefähr genauso beliebt sind wie die Pest, z.B. Marions Kochbuch . Was auch immer Jochen Hoff geschrieben haben sollte, spätestens jetzt wird es Dr. Ulfkotte [...]

  3. mein-parteibuch.com » Gefühlslage nach einstweiliger Verfügung

    [...] Betreiber Folkert Knieper wegen eines Brötchenfotos noch reichlich Aufmerksamkeit, so ist die Serienabmahnerei der Kanzlei Rotermund in Deutschland inzwischen so zum alltäglichen Wahnsinn geworden, dass [...]

  4. Danke Marion, daß ich Pirat geworden bin. - Ansichten eines Piraten

    [...] Perspektive 2010 » Blog Archive » Marions Kochbuch, Folkert … [...]


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