Deutschland sucht den Superabzocker: Kandidat Friedrich Merz (CDU)

Ich halte die Regelung zur Veröffentlichung der Einkünfte aus Nebenjobs unserer Volksverkäufer für defizitär und lächerlich. Schon alleine die Kategorisierung der Einkünfte in drei nichtssagende Stufen verheimlicht mehr als sie enthüllt. Wenn ein Abgeordneter einmalig oder regelmäßig 1.000 bis 3.500 Euro zusätzlich verdient, fällt er in Stufe 1. Kommt er auf bis zu 7.000 Euro einmalig oder monatlich, fällt er in Stufe 2. In die Stufe 3 kommt letztlich, wer über 7.000 Euro regelmäßig erhält. Werden bis zu 1.000 Euro im Monat oder bis zu 10.000 Euro im Jahr eingenommen, so müssen diese nicht angegeben werden.

Erstens können die konkreten Summen pro Monat oder Jahr Höhen erreichen, die deutlich machen, dass ein Abgeordneter eher als Lobbyist für Unternehmen tätig ist denn als Abgeordneter für das deutsche Volk. Knöpfen wir uns beispielsweise den König der Nebeneinkünfte mit sage und schreibe 18 Nebenjobs vor: Friedrich Merz (CDU). Wie man bei Spiegel Online nun nachlesen konnte, bringen Merz seine Nebenjobs eine gute Viertelmillion Euro im Jahr ein, also ungefähr das Doppelte der Abgeordnetendiät von über 7.000 Euro plus 3.500 Euro Kostenpauschale im Monat.

Hier eine Übersicht der Brötchengeber Friedrich Merz :

  • Deutsche Börse:
    Grundvergütung 68.000 Euro und 32.000 Euro erfolgsabhängige Vergütung
  • IVG Immobilien:
    Feste Vergütung IVG 13.315,07 Euro plus variable Anteile
  • Interseroh:
    10.000 Euro
  • AXA Versicherungen:
    62.000 Euro
  • Stadler Rail AG:
    25.000 Euro
  • BASF Antwerpen N.V.:
    Über 7.000 Euro
  • DBV-Winterthur:
    18.000 bis 40.000 Euro

Problematisch ist der Umstand, dass Aufsichtsräte und Beiräte vielfach auch variable Vergütungen je nach Betriebsergebnis erhalten, die locker die Grundvergütung um ein Vielfaches übersteigen können. Außerdem halten die Beiräte ihre Bezüge meist geheim, so dass man schon dran fühlen kann, dass sich da Unternehmen eher Frühstücksdirektoren mit politischem Einfluß halten als dass sie von ihnen irgendeine Fachkompetenz oder sonstige Arbeitsleistung erwarten. Nicht zuletzt läßt die derzeitige Regelung auch keine Rückschlüsse darauf zu, ob möglicherweise politische Entscheidungen erkauft wurden.

Ich denke daher, dass die Abgeordneten schlichtweg ihre Steuererklärungen veröffentlichen sollten, die alle Vergütungen inklusive variabler Bestandteile und geldwerter Leistungen wie Reisen, Sachgeschenke etc. enthalten muss. Die Einkünfte aus Nebentätigkeiten sollten zusätzlich auch monatlich aufgeschlüsselt werden, damit sie in Bezug zu politischen Entscheidungen gesetzt werden können. So wäre anhand obiger Liste für mich beispielsweise klar, dass Friedrich Merz das Wertpapiergeschäft und Kapitalerträge auf Grund seiner Tätigkeit für die Deutsche Börse protektionieren könnte. Oder dass er die Privatisierung sozialer Sicherungssysteme vielleicht deshalb fordern könnte, weil davon die AXA und die DBV-Winterthur erheblich profitieren würden. Oder dass er bei der Privatisierung der Deutschen Bahn besonders die Fahrzeuge von Stadler Rail empfiehlt, auch wenn diese im Einzelfall vielleicht weder technisch noch preislich die optimale Lösung sind.

Eine weitere Komponente fehlt bei der bisherigen Pflicht zur Offenlegung: die für das jeweilige Einkommen geleistete Arbeit in Stunden oder Tagen. Ein eklatantes Missverhältnis könnte recht eindeutig auf Korruption hindeuten. Ob jemand wie Friedrich Merz neben seinem Mandat und dem Anwaltsberuf noch in der Lage ist, 18 Nebenjobs und Promotion für den Förderverein der INSM auszufüllen, überlasse ich der Fantasie meiner Leser.

Abschließend wäre noch eine weitere wichtige Frage zu berücksichtigen: Verfügt ein Abgeordneter überhaupt über eine Qualifikation, die ihn zur Ausführung seiner Nebentätigkeiten befähigt? Ist dies nicht gegeben, muss davon ausgegangen werden, dass es sich bei der “Nebentätigkeit” schlicht um leidlich kaschierte Korruption handelt. Denn von allen Personalabteilungen hört man, dass eine immer höhere Ausbildung und Zusatzqualifikationen notwendig seien um einen Job zu bekommen, aber bei Politikern, die teilweise nie etwas anderes als Politik gemacht haben, soll das verzichtbar sein? Dann muss man als Bürger eben davon ausgehen, dass die Nebentätigkeit nicht in der Qualifikation des Abgeordneten begründet liegt, sondern darin, dass das Unternehmen sich Vorteile oder politischen Einfluss vom Abfüttern der Abgeordneten verspricht, also glasklare Korruption betreibt.

Den Anfang zu einer neuen Transparenzregelung sollte man daher damit beginnen, dass man die oben erwähnten Beispiele beim Namen nennt. Nämlich indem man nicht von Nebenjobs oder Interessenverflechtungen spricht, sondern von Korruption, Korruption, Korruption. Und diese ahndet, indem Unternehmen und ganze Konzerne von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden, wenn sie selbst oder Tochterunternehmen Korruption betreiben. Oder indem man die Diäten verdoppelt und jede Nebentätigkeit generell untersagt, aber im Korruptionsfall Politiker mit einer lebenslangen Sperre für Ämter, Mandate und Beamtenposten belegt. Wenn man wollte, könnte man also sehr effektiv gegen Korruption vorgehen. Aber da liegt das Problem: Die Volksverkäufer in den Parlamenten wollen sich ihre korrupten Zuckerl eben nicht selbst wegnehmen, auch wenn diese ihre Glaubwürdigkeit zerfressen wie der Industriezucker die Zähne.

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