Schlappe für GASAG und Gas-Union

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Verbraucher gegen einseitige Gaspreiserhöhungen gestärkt. Klauseln in den Verträgen der Energieversorger sind unwirksam, wenn sie nur das Recht zur Anhebung der Preise enthalten, aber keine Pflicht zur Preissenkung bei fallenden Bezugskosten.

(…) In den beiden Verfahren ging es um Verträge der Berliner GASAG sowie der unter anderem in Niedersachsen aktiven Gas-Union. Im Berliner Fall sollte der Gaspreis laut Vertrag den Ölpreisen folgen; deshalb sei die GASAG “berechtigt”, die Entgelte an ihre geänderten Bezugskosten anzupassen. Ein Kunde hatte gegen Preiserhöhungen in den Jahren 2005 und 2006 geklagt. Bei der Gas-Union, gegen deren Klausel die Verbraucherzentrale Bremen geklagt hatte, hieß es, der Versorger “darf” den Verbraucherpreis “nach billigem Ermessen” anpassen. Wie schon in früheren Urteilen, kippte der BGH die Klauseln, weil in beiden Fällen die ausdrückliche Pflicht fehlte, den Preis gegebenenfalls auch nach unten zu korrigieren.

Ja ja, so ist der ach so toll liberalisierte Energiemarkt: Läuft es gut, stopfen sich Management und Aktionäre die Taschen voll und der Verbraucher spart keinen Cent. Läuft es schlecht, darf der Verbraucher zusätzlich die Zeche zahlen. Privatisierung ist die Enteignung des Volkes mit nachfolgendem Betrug aller Zwangskunden für die Rendite. Das hatten wir bei den Energieversorgern und anderen Gelegenheiten schon mehrfach, bei der Deutschen Bahn ist diese Tendenz ja auch schon zu erkennen.

Wer stoppt diesen perversen Wahnsinn zugunsten der Renditegötze?

PS: An der GASAG ist übrigens Vattenfall beteiligt, gleichzeitig Betreiber des Pannenreaktors Krümmel.

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